Bei Vermögen eines deutschen Erblassers in Italien kann – unabhängig von einer etwaig in Deutschland zu zahlenden Erbschaftsteuer – eine gesonderte Erbschaftsteuer in Italien anfallen. Dann ist zu prüfen, inwieweit eine Anrechnung der in Italien gezahlten Erbschaftsteuer in Deutschland beim zuständigen Erbschaftsteuerfinanzamt erfolgen kann.