Verstirbt ein deutscher Erblasser in Italien und hat er dort seinen gewöhnlichen Aufenthalt, sind alle Testamente in Italien zu eröffnen, auch wenn diese sich in Deutschland befinden.
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Verstirbt ein deutscher Erblasser in Italien und hat er dort seinen gewöhnlichen Aufenthalt, sind alle Testamente in Italien zu eröffnen, auch wenn diese sich in Deutschland befinden.