Ein Fehler beim Datum in einem handschriftlichen Testament kann durch den Richter korrigiert werden gemäß Urteil des Kassationsgerichts vom 23. Mai 2016, Nr. 10613, wenn sich für das Gericht entsprechende Hinweise aus dem Testament ergeben bezüglich des korrekten Datums.
Ausgleich bei Schenkungen von geringem Wert
Nach einer Entscheidung des Kassationsgerichts in Rom sind auch Schenkungen von nur geringem Wert unter den Erben ausgleichspflichtig, sofern es