Strafrecht 

Italienisches Strafrecht


Wesentlich ist beim Vorwurf einer Straftat die gute Verständigung mit dem eigenen Verteidiger. Gerade aufgrund der möglicherweise gravierenden Folgen, insbesondere in Form einer Haftstrafe, ist es daher unerlässlich, sich über jegliche Punkte, die von Bedeutung sein können, mit seinem Verteidiger hinreichend verständigen zu können. Deshalb gewährleisten wir Ihnen bei Verfahren in Italien mit dem Kanzleigründer Herrn Rechtsanwalt und Avvocato Dr. Reiß eine Vertretung durch einen Anwalt, der sowohl Deutsch als auch Italienisch fließend spricht. Dieser steht Ihnen als Ansprechpartner in Deutschland zur Verfügung und nimmt die Vertretung vor Ort in Italien wahr.
Zudem ist es bei Strafverfahren auch wichtig, einen Anwalt mit Erfahrung an seiner Seite zu haben. Wichtig ist mithin nicht nur die rein sprachliche Kenntnis, sondern insbesondere auch die Vertrautheit mit den italienischen Besonderheiten und den Gegebenheiten vor Ort, um die richtige Taktik vorzubereiten (äußert man sich oder nicht, Kooperation mit den Behörden und gegebenenfalls Geständnis, Verhandlungen mit Staatsanwaltschaft etc.).

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Informationen zu italienischem Strafrecht
Blog
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Nach einer Entscheidung des Kassationsgerichts in Rom sind auch Schenkungen von nur geringem Wert unter den Erben ausgleichspflichtig, sofern es sich nicht um Schenkungen an den überlebenden...
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Nach der Rechtsauffassung des OLG Nürnberg (Hinweisbeschluss vom 4.1.2018 – 12 U 1668/17) kann das Formerfordernis des § 2336 I BGB im Rahmen der Entziehung des Pflichtteils nicht dadurch umgangen...
Steuerhinterziehung durch Miterben bei Demenz des Erblassers (Italienisches-Recht)
Der Bundesfinanzhof entschied bereits letztes Jahr, dass die Erklärung eines demenzkranken Erblassers bei der Einkommensteuererklärung unwirksam ist, wenn er aufgrund der Krankheit die...

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