Moderne Architektur eines mehrstöckigen Wohnhauses mit großen Fenstern und Terrassen.
Immobilienrecht

Deutsches Immobilienrecht

Im Bau- und Immobilienrecht geht es regelmäßig um hohe Werte und beträchtliches Vermögen. Da ist es wichtig, sich auf jemanden verlassen zu können, der mit Rat und Tat zur Seite steht.

Und weil wir uns Ihrer Sache annehmen und Sie fundiert zum Beispiel bei allen Fragen im Kontext Immobilienerwerb/-veräußerung, bei der Geltendmachung bzw. Abwehr von Ansprüchen aus Baumängeln bis hin zum Rücktritt bzw. zur Anfechtung von Immobilienkaufverträgen, bei der Geltendmachung oder Abwehr von Haftungsansprüchen gegen Architekten, Bauträger etc., im gewerblichen Mietrecht aber auch bei gestaltenden Tätigkeiten zum Erhalt von bzw. zu steuerrechtlich sinnvollen Lösungen bei Immobilienvermögen betreuen, können Sie immer sicher sein: Ihre rechtlichen Angelegenheiten sind bei uns in guten Händen und Sie müssen sich um nichts mehr kümmern.

Was wir für Sie tun können

Ein Immobilienerwerb oder der Verkauf einer Immobilie, also eines Grundstücks, eines Hauses oder einer Wohnung ist immer etwas besonderes.

Da es hierbei regelmäßig um größere Vermögenswerte geht, sollte man die Abwicklung einer Immobilientransaktion nicht auf die leichte Schulter nehmen oder sich gar darauf verlassen, dass die übrigen Beteiligten schon dafür sorgen werden, dass eine faire, juristisch einwandfreie und möglichst risikofreie Abwicklung erfolgt. Denn diese verfolgen in erster Linie ihre eigenen Interessen, statt sich damit zu beschäftigen, dass Ihre Bedürfnisse berücksichtigt und Ihre Rechte möglichst umfassend gewahrt werden .

Wir beraten Sie als Ihr Parteivertreter von Beginn an kompetent und zuverlässig und tragen dafür Sorge, dass Ihre Interessen hinreichend geschützt werden und Sie nicht unnötige Risiken eingehen.


Weiterführende Informationen

Kaufvertrag

Er legt nicht nur Rechte und Pflichten fest, sondern auch, wie Risiken – etwa bei Baumängeln oder fehlender Bebaubarkeit – verteilt werden. Standardverträge greifen hier oft zu kurz. Besser sind maßgeschneiderte Regelungen, die sowohl Ihre Interessen als auch die Besonderheiten der Immobilie berücksichtigen.


Architektenvertrag

Er definiert, welche Leistungen erbracht werden sollen und ob diese tatsächlich zu Ihrem Bauziel passen. Ebenso wichtig sind klare Regelungen zur Vergütung: Honorarhöhe, Zahlungsmodalitäten, mögliche Zurückbehaltung sowie die Haftung für Planungsmängel sollten eindeutig und nachvollziehbar vereinbart sein.


Bauträger- / Bauvertrag

Wer ein noch nicht gebautes Haus vom Bauträger kauft, trägt oft früh finanzielle Verantwortung – wird aber erst Eigentümer nach Fertigstellung. Anders als bei Werkverträgen gibt es hier kein Recht zur freien Kündigung. Deshalb ist es entscheidend, die Vertragsdetails genau zu prüfen: Zahlungspläne, Einflussmöglichkeiten bei Mängeln oder Verzögerungen und rechtliche Absicherung bei Grundstücksfragen.

Gerade wenn Sie selbst ein Grundstück finden müssen, sollte geregelt sein, was passiert, wenn der Kauf scheitert – oder das Bauvorhaben dort gar nicht zulässig ist.


Finanzierungsvertrag

Viele halten die Bedingungen von Immobilienkrediten für unverrückbar. Doch oft ist mehr Spielraum vorhanden, als gedacht. Wir prüfen, beraten und verhandeln – mit dem Ziel, für Sie eine Finanzierung zu sichern, die wirklich passt. Auch alternative Modelle abseits klassischer Bankdarlehen können dabei sinnvoll sein.


Maklervertrag

Die Provision wird meist nur bei erfolgreicher Vermittlung fällig. Doch was, wenn der Makler untätig bleibt? Dann ist eine rechtssichere Kündigung entscheidend – auch, um doppelte Provisionsansprüche zu vermeiden. Wir prüfen, ob überhaupt ein wirksamer Vertrag zustande gekommen ist – und helfen, unnötige Kosten zu vermeiden.

Ein wesentlicher Punkt beim Immobilienkauf stellt die Frage der Haftung, insbesondere für auftretende Mängel dar. Hier gilt es einerseits vertraglich vorzubeugen und die eigenen Interessen im Vertragswerk möglichst umfassend einzubringen.

Andererseits ist essentiell, bei bestehendem Vertrag im Rahmen der Geltendmachung von Mängeln von Beginn an stringent und juristisch richtig zu agieren. Mängelrüge und Nacherfüllung sind hier nur die Spitze des Eisbergs.

Auch gilt es mitunter zu erwägen, inwieweit ein Rücktritt/ eine Rückabwicklung des Kaufes angezeigt sein können.

Wir beraten und vertreten unsere Mandanten hierbei umfassend, um ihnen zielstrebig, durchsetzungskräftig und effektiv zu ihrem Recht zu verhelfen.


Weiterführende Informationen

Verkäufer

Beim Immobilienkauf ist oft unklar, inwieweit der Verkäufer für Sach- oder Rechtsmängel einstehen muss. Wer den Vertrag frühzeitig anwaltlich prüfen lässt, kann viele Risiken vermeiden. Kommt es später zum Streit, ist ein rechtlich und taktisch kluges Vorgehen entscheidend – sowohl für Käufer, die Mängel geltend machen wollen, als auch für Verkäufer, die unberechtigte Ansprüche abwehren müssen.

Wir vertreten beide Seiten – und kennen dadurch die Argumente, Stärken und Schwächen jeder Position ganz genau.


Bauträger / Bauunternehmer

Kommt es nach dem Hauskauf zu Mängeln, fühlen sich private Käufer oft überfordert – und der professionellen Gegenseite unterlegen. Umso wichtiger ist anwaltliche Unterstützung, um berechtigte Ansprüche durchzusetzen.

Gleichzeitig erleben Bauträger und Bauunternehmer immer wieder, dass sie vorschnell in Haftung genommen werden – oft zu Unrecht. Wir vertreten beide Seiten und kennen daher sowohl die typischen Konflikte als auch die besten Lösungswege aus Erfahrung.


Architekt

Architekten haften unter anderem bei Abweichungen vom vereinbarten Leistungssoll – aber auch bei Kostenüberschreitungen oder Planungsfehlern können Schadensersatzansprüche entstehen. Wir vertreten sowohl Bauherren als auch Architekten. Das schafft Verständnis für beide Seiten – und ermöglicht eine klare, rechtlich fundierte Strategie im Streitfall.


Makler

Immer mehr Immobilienkäufe finden unter Einschaltung/ Beteiligung eines Maklers statt. Neben den Fragen der Vertragsgestaltung und Honorierung stellt sich insofern immer wieder auch die Problematik der Aufklärungspflicht des Maklers im Spannungsfeld „Anpreisen“ des Objekts und der Pflicht über wesentliche, für die Kaufentscheidung möglicherweise maßgebliche Mängel zu informieren.

Wir beraten und vertreten Maklerkunden ebenso wie betroffen Makler(-unternehmen). Dies ermöglicht uns ein tieferes Verständnis für Angriffspunkte, aber auch die typischen Schwachstellen auf Käufer-/ Interessentenseite bzw. des Maklers/Maklerunternehmens.


Generalunternehmer/ Werkunternehmer

Im Unterschied zum Bauträger tragen Generalunternehmer / Werkunternehmer Verantwortung für die Bauausführung, nicht für das Grundstück. Werkunternehmer schulden eine konkrete Leistung.

Haftungsfragen sind oft komplex, vor allem bei Einbindung von Architekten. Privatkunden fühlen sich hier meist unterlegen, während Unternehmer sich nicht selten zu Unrecht pauschal beschuldigt sehen. Wir vertreten beide Seiten und verstehen die jeweiligen Interessen und Schwachstellen.


Gutachter

Gutachten begleiten oft Immobilienkäufe – doch auch Experten können Fehler machen. Wenn Zweifel an der Richtigkeit bestehen, stellt sich die Haftungsfrage. Das ist rechtlich anspruchsvoll und braucht kompetente Unterstützung.

Wesentlicher Bestandteil im Kontext eines Immobilienkaufs ist in vielfältiger Weise die Bezahlung für erbrachte Leistungen. Sei es der Kaufpreis, seien es die Honorare sonstiger Beteiligter wie Bauträger, Architekt, Generalunternehmer, Makler, Werkunternehmer etc., regelmäßig handelt es sich hier um beträchtliche Summen.

Umso wichtiger, hier im Rahmen der Vertragsgestaltung klare, juristisch saubere und interessengerechte Regelungen zu treffen.Dennoch stellen sich immer wieder Fragen nach Fälligkeit, Rückforderung oder betreffend der Geltendmachung nicht bezahlter Summen.

Wir beraten und vertreten die Beteiligten, also Bauherr/Käufer ebenso wie die Verkäuferseite bzw. die verschiedenen Berufsträger, um ihnen zielstrebig und effektiv zu ihrem Recht zu verhelfen.

Die Komplexität und Regelungstiefe des Zwangsversteigerungsrechts wird von den Beteiligten, sei es Immobilieneigentümer, Bietinteressent oder Gläubiger regelmäßig bei weitem unterschätzt.

Um nicht erst im Nachhinein schlauer zu sein, ist es bei (drohenden oder angestrebten) Versteigerungsszenarien dringend geboten, sich frühzeitig anwaltlich beraten und vertreten zu lassen.

Nur so kann gewährleistet werden, dass auch wirklich alle sinnvollen Möglichkeiten zur Wahrung der eigenen Interessen, gegebenenfalls auch Zwangsverwaltung und Teilungsversteigerung, genutzt werden.

Ist der Bauträger insolvent, stellt sich für viele Bauherren die Frage, wie es weitergehen soll. Daher sollte man rechtzeitig Vorsorge treffen.

Der Vertrag mit dem Bauunternehmen sollte bereits so ausgestaltet sein, dass Sie nur einzelne Arbeitsschritte bezahlen, nicht den Vertrag insgesamt im Voraus.

Wir erklären Ihnen, welche weiteren Möglichkeiten zur Eigensicherung bei einer Insolvenz des Bauträgers möglich sind.

Wenn das Immobilienvermögen über Generationen erhalten werden soll, bietet es sich an, dieses in eine Gesellschaft oder eine Familienstiftung zu übertragen.

Diese schützt die Immobilien vor streitigen Auseinandersetzungen der Erben oder auch bei Scheidungen. Zudem bietet dieses Vorgehen Schutz bei Unternehmensinsolvenzen.

Bei Immobilien gibt es zahlreiche Berührungspunkte zum Steuerrecht, angefangen beim Erwerb bezüglich der Grunderwerbsteuer, beim Besitz der Immobilien und der Grundsteuer bzw. Einkommensteuer bei vermieteten Immobilien, bis hin zur Immobilienübertragung und dabei möglicher Spekulationssteuer oder auch Schenkungs-/Erbsteuer.

Im Falle von vermieteten Immobilien, gerade auch Mehrfamilienhäusern, stellt sich die Frage, ob die Vermietung durch Privatpersonen oder durch juristische Personen erfolgen sollte, da dies steuerlich unterschiedliche Auswirkungen hat oder ob eine Option zur Umsatzsteuer erfolgen sollte.

Von erheblicher Relevanz ist auch die Frage der Übertragung von Immobilien an die nächste Generation, gerade wegen der eventuellen Ausschöpfung der Freibeträge im Erbschafts-/Schenkungssteuerrecht.

Das gewerbliche Mietrecht unterscheidet sich nicht unerheblich vom Wohnraummietrecht. Dem gewerblichen Mieter können mehr Pflichten übertragen werden, er ist weniger schutzwürdig.

Daher gilt es, einen solchen Mietvertrag genauestens auszuarbeiten, andernfalls können z.B. übermäßig hohe Kosten für die Hausverwaltung auf den Mieter zukommen oder auch ein hoher Eigenanteil bei Renovierungen.

Wer eine Wohnung erwirbt, wird automatisch Teil einer sogenannten Wohnungseigentümergemeinschaft.

Hiervon zu unterscheiden ist die Eigentümergemeinschaft, die entsteht, wenn es mehrere Eigentümer einer nicht in Wohneinheiten unterteilten Immobilie gibt.

In beiden Fällen bestehen häufig komplexe, nicht selten konträre Interessenslagen der Miteigentümer bzw. der Mitglieder der Wohnungseigentümergemeinschaft. Entsprechend Auseinandersetzungen sind dann im Ergebnis vorprogrammiert.

Gut, wenn man dann über eine durchsetzungsstarke und kompetente anwaltliche Beratung und Vertretung verfügt. Sprechen Sie uns einfach an.

Ihre Kontaktmöglichkeiten

Typisch deutsch: Jederzeit erreichbar. Typisch italienisch: Auch sehr charmant.

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