Umfasst eine Erbschaft Vermögen in Italien, z.B. eine Immobilie, muss grundsätzlich auch in Italien Erbschaftsteuer gezahlt werden, die auf die in Deutschland gezahlte Erbschaftsteuer angerechnet wird. Die Freibeträge für Eltern, Kinder und Enkel sowie Ehegatten betragen dabei jeweils EUR 1,0 Mio. und für Geschwister jeweils EUR 100.000,00.
Nachlass in Italien regeln: Dokumente und Behörden
Wenn ein Angehöriger in Italien verstirbt oder dort Vermögenswerte hinterlässt, stehen Erben oft vor einer unübersichtlichen Anzahl an Formalitäten.