Mit der seit dem 17.08.2015 geltende EU-Erbrechtsreform wurde ein Europäisches Nachlasszeugnis eingeführt, welches durch Erben oder Testamentsvollstrecker ohne zusätzliche gerichtliche Anerkennung im EU-Ausland und somit auch in Italien verwendet werden kann, um Rechte am Nachlass auszuüben. Dies führt bei Nachlassvermögen in Italien zu einer Erleichterung des Nachweises der Erbenstellung.
Nachlass in Italien regeln: Dokumente und Behörden
Wenn ein Angehöriger in Italien verstirbt oder dort Vermögenswerte hinterlässt, stehen Erben oft vor einer unübersichtlichen Anzahl an Formalitäten.