Gemäß einer Entscheidung des Kassationsgerichts vom 16.02.2016, Nr. 2951, hat bei einer beschädigten Immobilie, die verkauft wird, der Verkäufer weiterhin einen Anspruch auf Schadenersatz und nicht der Käufer der Immobilie, wenn im Kaufvertrag hierzu nichts spezifisch geregelt wird.
Interview mit dem Manager Magazin vom 28.06.2005 FERIENIMMOBILIEN
Interview mit dem Magazin casamia vom 26. November 2014
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