Nach einer Entscheidung des italienischen Kassationsgerichts müssen bei Verfassen des letzten Willens vor dem Notar immer Zeugen anwesend sein (Corte di Cassazione, Urteil vom 24. Januar 2017, Nr. 1649).
Ausgleich bei Schenkungen von geringem Wert
Nach einer Entscheidung des Kassationsgerichts in Rom sind auch Schenkungen von nur geringem Wert unter den Erben ausgleichspflichtig, sofern es