Ein Testament ist dann wirksam, wenn es in einem lichten Moment des Testierenden verfasst wurde. Damit sind auch Testamente derjenigen wirksam, die nicht entmündigt sind und deren psychischen und intellektuellen Fähigkeiten beeinträchtigt sind, sofern dies nicht in absoluter Weise derart ist, dass die Fähigkeit zur Selbstbestimmung fehlt (Kassationsgericht, Urteil Nr. 738 vom 18. April 2017).
Erbe in Italien ausschlagen: Frist kennen & managen
Ein Todesfall im Ausland bringt nicht nur emotionale Belastungen mit sich, sondern auch komplexe rechtliche Fragen. Was passiert mit dem