Aufgrund der zunehmenden Anzahl von Erbrechtsfällen im deutsch-italienischen Rechtsverkehr, bei denen es um Auseinandersetzungen von Nachlassvermögen in Italien geht, empfehlen wir, insbesondere zur Vermeidung von langwierigen und kostspieligen Auseinandersetzungsverfahren vor italienischen Gerichten, unverzüglich nach Kenntnis vom Anfall der Erbschaft eine außergerichtliche Einigung mit den oftmals in Italien lebenden Miterben herbeizuführen. Für Fragen steht Ihnen unser Kanzleiteam in unseren Büros jederzeit gerne zur Verfügung.
Testamente in Italien rechtssicher verfassen & händeln
Ein Todesfall im Ausland bringt nicht nur emotionale Belastungen mit sich, sondern auch komplexe rechtliche Fragen. Was passiert mit dem