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Italienisches Steuerrecht – Flat Tax

Geschrieben von paor | 10.03.2017 13:02:55

In Italien wurde nunmehr die Möglichkeit einer sogenannten „Flat Tax“ geschaffen. dies deshalb, um reiche Ausländer und Auslandsitaliener nach Italien zu holen. Demnach fällt für Personen, die hieran interessiert sind, für die Wahl des Wohnsitzes in Italien eine Steuer von Euro 100.000 pro Jahr an. Eine entsprechende Fügung des italienischen Amtes mit einer Checkliste ist bereits ergangen. Interessant ist diese Steuervergünstigung für einige 1000 Persönlichkeiten mit hohem Vermögen. Hierzu zählen arabische Scheichs, Fußballspieler, Künstler aber auch verschiedene Unternehmerfamilien. Die Vergünstigung gilt aber nur für Personen, die in neun Steuerperioden der letzten zehn Jahre im Ausland ansässig war.