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Italienisches Immobilienrecht – Notaranderkonto

Geschrieben von B8 | 13.09.2017 07:23:40

Es besteht nach einer Gesetzesreform im vergangenen Jahr nunmehr eine weitere Möglichkeit, den Immobilienkäufer zu schützen. Dies nach der Einführung der Eintragungsmöglichkeit für Vorverträge und der obligatorischen Bürgschaft zugunsten desjenigen, der ein im Bau befindliches Haus kauft. Als weitere Absicherung kann nunmehr verlangt werden, dass beim beurkundenden Notar der Kaufpreis hinterlegt wird, bis die Eintragung des Kaufvertrages in den Immobilienregistern erfolgt ist.