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Italienisches Immobilienrecht – Haftung Notar

Geschrieben von B8 | 13.03.2018 15:46:44

Nach Auffassung des Landgerichts Palermo ist der Notar nicht bloß zur Erstellung des Vertrages zur Übertragung einer Immobilie beauftragt. Vielmehr muss er alle vorbereitenden Aktivitäten unternehmen, um das ziel der Beurkundung erreichen. Darin beinhaltet ist auch die Verpflichtung zur Prüfung der Immobilienregister, vorbehaltlich einer ausdrücklichen Entbindung hiervon durch die Parteien. Ansonsten ist die Berufshaftung gegeben, wenn er dem nicht nachkommt (Urteil Nr. 4758/2017).