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Italienisches Immobilienrecht

Geschrieben von Sarah Bruns | 10.10.2016 12:33:52

Nach einem Urteil des Tribunale di Palermo vom 05. Mai 2016 (Urteil Nr. 2525) sind die Maklergebühren schon bei Abschluss des in Italien üblichen und bindenden Vorvertrages zu einer Immobilie fällig.