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Italienisches Erbrecht

Geschrieben von Sarah Bruns | 31.05.2016 11:16:34

Ein Fehler beim Datum in einem handschriftlichen Testament kann durch den Richter korrigiert werden gemäß Urteil des Kassationsgerichts vom 23. Mai 2016, Nr. 10613, wenn sich für das Gericht entsprechende Hinweise aus dem Testament ergeben bezüglich des korrekten Datums.