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Italienisches Immobilienrecht – Vorvertrag/Vertrag

Geschrieben von B8 | 29. September 2017

Wenn es zu Abweichungen zwischen dem Inhalt des Vorvertrags und des endgültigen Vertrags kommt, geht der endgültige Vertrag vor. (Kassationsgericht, Urteil Nr. 20541 vom 30. August 2017).