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Italienisches Immobilienrecht

Geschrieben von Sarah Bruns | 10. Oktober 2016

Nach einem Urteil des Tribunale di Palermo vom 05. Mai 2016 (Urteil Nr. 2525) sind die Maklergebühren schon bei Abschluss des in Italien üblichen und bindenden Vorvertrages zu einer Immobilie fällig.