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Italienisches Erbrecht – Erstellung Testament

Geschrieben von paor | 9. Januar 2017

Das italienische Kassationsgericht hat entschieden, dass ein Testament auch dadurch erstellt werden kann, dass der Erblasser in einem handschriftlichen Brief die Erben benennt, wenn hierdurch der eindeutige Wille zur testamentarischen Nachlassregelung hervorgeht (Corte di Cassazione, Urteil vom 22.12.2016, Nr. 26791).