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Italienisches Erbrecht – Erbschaftssteuern Italien

Geschrieben von Sarah Bruns | 22. August 2016

Der italienische Fiskus erhebt bei Erbfällen deutscher Erblasser seine Erbschaftssteuern nur auf die in Italien belegene Vermögensmasse (z.B. Ferienhäuser). Auf das in Deutschland belegene Vermögen wird keine Erbschaftssteuer geschuldet, wenn Erblasser in Deutschland ansässig war.