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Italienisches Strafrecht

Geschrieben von Sarah Bruns | 24.02.2016 12:10:28

Straftaten in Italien werden nach italienischem Strafrecht verfolgt, nicht nach deutschem Recht, auch wenn der Täter Deutscher ist und in Deutschland wohnt. Ist der Täter im Prozess nicht anwesend, kann er dennoch in Italien verurteilt werden. Das Urteil wird dann in Deutschland vollstreckt.