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Italienisches Strafrecht - italienisches Recht

Geschrieben von Sarah Bruns | 05.06.2013 12:05:44

Bei italienischen Strafverfahren gegenüber deutschen Staatsbürgern bedarf es schon deshalb eines unverzüglichen anwaltlichen Tätigwerdens, da ansonsten der Erlass eines internationalen Haftbefehles droht, der auch in Deutschland vollstreckt werden kann. Darüber hinaus kann nach italienischem Strafrecht auch eine Verurteilung in Abwesenheit des deutschen Angeklagten erfolgen. Bei weiteren Fragen oder bei konkreten Problemen wenden Sie sich bitte direkt an eines unserer Büros in Deutschland. Wir helfen Ihnen sofort.