Aktuelles - Anwaltskanzlei für italienisches Recht - REISS

Italienisches Immobilienrecht – Nutzung Immobilien

Geschrieben von Sarah Bruns | 07.11.2016 12:01:51

Nach einem Urteil des Kassationsgerichts in Rom vom 18. Oktober 2016 (Urteil Nr. 21024) kann Erwerbern einer Eigentumswohnung durch die Miteigentümergemeinschaft die Nutzung der Wohnung als Bed&Breakfast-Immobilie nur untersagt werden, wenn eine derartige einschränkende Klausel offiziell eingetragen ist in den Immobilienregistern.