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Familienrecht

Geschrieben von Sarah Bruns | 10.06.2014 07:12:06

Gemäß einer Entscheidung des obersten italienischen Zivilgerichts, des Kassationsgerichts in Rom, vom 27. Mai 2014 kann der nacheheliche Ehegattenunterhalt reduziert oder vollständig widerrufen werden, selbst wenn die Ehefrau während der Ehezeit für die Erziehung der Kinder auf eine eigenständige Arbeitstätigkeit verzichtet hatte, sofern sie nach der Ehe eine Erbschaft erhalten sollte.