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Italienisches Immobilienrecht

Geschrieben von Sarah Bruns | 10. Mai 2016

Der italienische Kassationshof hat mit Urteil Nr. 8146 vom 22.04.2016 verkündet, dass die Einstufung einer Immobilie im Kataster ohne jegliche Berücksichtigung der Wohnfläche nicht ausschließt, diese letztlich als Luxusimmobilie zu bewerten.