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Italienisches Immobilien-/Schenkungsrecht

Geschrieben von Sarah Bruns | 5. Oktober 2016

Nach einem Urteil des Tribunale di Padua vom 03. Juni 2016 (Urteil Nr. 1717) kann eine Schenkung wegen Undankbarkeit des Beschenkten innerhalb eines Jahres ab Kenntnis der maßgeblichen Umstände widerrufen werden.