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Italienisches Erbrecht - Erbschaftsteuer

Geschrieben von Sarah Bruns | 8. August 2016

Bei Vermögen eines deutschen Erblassers in Italien kann – unabhängig von einer etwaig in Deutschland zu zahlenden Erbschaftsteuer – eine gesonderte Erbschaftsteuer in Italien anfallen. Dann ist zu prüfen, inwieweit eine Anrechnung der in Italien gezahlten Erbschaftsteuer in Deutschland beim zuständigen Erbschaftsteuerfinanzamt erfolgen kann.