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Italienisches Erbrecht – Erbauseinandersetzung

Geschrieben von paor | 6. Februar 2017

Nach einer Entscheidung des italienischen Kassationsgerichts darf bei einer Erbauseinandersetzung die Zuteilung der auseinanderzusetzenden Gegenstände nicht von der vorherigen Zahlung eines etwaigen Ausgleichs abhängig gemacht werden (Corte di Cassazione, Urteil Nr. 1656/2017).