Der G20-Gipfel in Hamburg ist vorbei, das Schanzenviertel wird aufgeräumt und die Bild-Zeitung veröffentlicht unverpixelte Bilder der Randalierer des schwarzen Blocks. Doch darf die Bild-Zeitung das?
Abgesehen davon, dass dies einen Verstoß gegen den Pressekodex darstellt, ist das Vorgehen der Bild-Zeitung rechtlichBetroffene haben die Möglichkeit, gegen die Bildzeitung zivilrechtlich Unterlassungsansprüche durchzusetzen, unter Umständen haben sie sogar Anspruch auf eine Entschädigung in Geld. Möglicherweise haben sich die Redakteure sogar
der üblen Nachrede strafbar gemacht durch die Veröffentlichung der Bilder, dies muss durch die Staatsanwaltschaft
noch geprüft werden.
Sollten Sie als Privatperson Bilder von den Geschehnissen hochgeladen oder geteilt haben, um die Täter zu identifizieren, sollten Sie dies umgehend löschen, so dass durch Sie nichts mehr weiter verbreitet wird. Sie sollten die Bilder vielmehr
der Polizei zur Verfügung stellen.