Nach Recherchen der FAZ und der Neuen Juristischen Wochenschrift soll die Anklage gegen Hanno Berger bevorstehen. Er soll sich das Konzept der Cum-Ex-Geschäfte ausgedacht haben und so Steuerhinterziehungen in Höhe von 31,8 Milliarden Euro ermöglicht haben. Die hessische Generalstaatsanwaltschaft in Frankfurt am Main soll ihre Ermittlungen abgeschlossen haben und nun dabei sein, gegen Berger, der sich in die Schweiz abgesetzt hat, Anklage zu erheben.
Berger hat das Geschäftsmodell Cum-Ex-Geschäfte angeblich für eine Vielzahl von Banken und Finanzdienstleistern ent-Einige Banken haben bereits hohe Geldbußen bezahlt und die Kapitalertragsteuern - teils sogar freiwillig -an die Finanzämter zurückbezahlt. Andere Banken und Finanzdienstleistungsunternehmen haben jedoch gegen die Rückforderungen der zu
viel ausbezahlten Steuern geklagt, darüber wird der Bundesfinanzhof noch zu entscheiden haben. Inzwischen konnte der Gesetzgeber die Cum-Ex-Geschäfte jedenfalls durch eine Gesetzesänderung stoppen.
Wie sich das Verfahren gegen Hanno Berger entwickeln wird, bleibt abzuwarten. Der Rechtsanwalt ist nämlich der Ansicht,
er werde von den deutschen Behörden zu Unrecht strafrechtlich verfolgt.