Zwar sind eheliche und nichteheliche Kinder im Erbrecht grundsätzlich gleichgestellt, allerdings galt das nicht schon immer. Und auch heute gibt es noch die so genannte Stichtagsregelung, die besagt, dass nichteheliche Kinder, die vor dem 1. Juli 1949 geboren wurden und deren Vater vor dem 29. Mai 2009 gestorben ist, keine Rechte am Erbe des Verstorbenen haben. Das Bundesverfassungsgericht hält diese komplizierte Regelung insbesondere aufgrund von Vertrauensschutzaspekten
für wirksam. Anders der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte!
Wir bleiben für Sie an dieser Sache dran und werden Ihnen weiter darüber berichten!