Der 6. Zivilsenat des Corte di Cassazione (ital. Bundesgerichtshof) hat mit Urteil vom 24.12.2014 (n. 27268) entschieden, dass es für eine Unterbrechung der ehelichen Trennungszeit mit dem Zeil der Scheidung nicht ausreiche, wenn die getrennt lebenden Eheleute nur vorübergehend wieder zusammenleben würden. Mit diesem Urteil des italienischen Kassationshofes wurde die Revision gegen ein Urteil des Oberlandesgerichtes von Mailand zurückgewiesen und somit das Urteil bestätigt, wonach dieses die Auflösung der Ehe bestätigt hatte.
Ausgleich bei Schenkungen von geringem Wert
Nach einer Entscheidung des Kassationsgerichts in Rom sind auch Schenkungen von nur geringem Wert unter den Erben ausgleichspflichtig, sofern es