Die Kanzlei wird in der Rechtsform einer GdbR betrieben.
Die GdbR wird jeweils einzelvertretungsberechtigt durch die Gesellschafter Dr. iur. Jürgen Reiß, Oliver Schupp und Christian Pfeifer vertreten. Die Rechtsanwälte Dr. Reiß und Schupp sind Mitglieder der Rechsanwaltskammer Frankfurt am Main, Rechtsanwalt Pfeifer ist Mitglied der Rechtsanwaltskammer Karlsruhe. Herr Rechtsanwalt Dr. iur. Jürgen Reiß ist zugleich als Avvocato in Mailand, Italien, zugelassen.
Der Berufsstand der Rechtsanwälte unterliegt im Wesentlichen den nachstehenden Regelungen:
Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
Bundesanwaltsgebührenordnung (BRAGO) bei Erteilung des unbedingten Auftrags vor dem 01.07.2004
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) bei Erteilung des unbedingten Auftrages nach dem 01.07.2004
Berufsordnung der Rechtsanwälte (BORA)
Die Übergangsvorschriften des Gebührenrechtes richten sich nach den §§ 60 und 61 RVG. Die berufsrechtlichen Regelungen können bei den zuständigen Rechtsanwaltskammern Karlsruhe und Frankfurt am Main eingesehen werden. Sie finden Sie auch auf der Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer.
Rechtliche Hinweise, Qualitätssicherung, Haftungsausschluss
Die Kanzlei Dr. Reiß & Coll. ist bemüht, auf ihren Webseiten stets richtige, aktuelle und vollständige Informationen bereitzustellen und ändert oder ergänzt diese daher bei Bedarf laufend und ohne vorherige Ankündigung. Dennoch müssen wir für Korrektheit, Aktualität und Vollständigkeit jede Gewähr, Haftung oder Garantie ausschließen.
